Die meisten Startups sind bei Ihrer Gründung häufig mit einer sehr geringen Kapitaldecke ausgestattet. Hier sollten Startups vermeiden wegen einem fehlerhaften Impressum abgemahnt zu werden.
Die im Impressum aufgeführten Informationen müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Vorschriften des Teledienstgesetzes sollen der Transparenz im Verkehr zwischen den Nutzern und dem Anbieter der Website dienen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, drohen entweder wettbewerbsrechtsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder bis zu 50 000 Euro.
Die Kosten für eine solche Abmahnung können schnell einen beträchtlichen Betrag für ein Startup erreichen. Diese Kosten betragen meist zwischen 800 – 1.500 €. Diese Kosten entstehen durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts auf der Gegenseite und sind häufig dem Abmahnenden zu erstatten.
Daher sei hier geraten, lasst euch genau beraten, was euer Impressum genau enthalten muss.
Für ein Unternehmen, kann pauschal gesagt werden, dass folgende Punkte stets enthalten sein müssen. Diese Punkte stellen die Mindestanforderungen dar, dass man ein Unternehmen, welches im Internet auftritt leicht erreichen kann. Die Gesetzliche Grundlage hierfür ist der §5 Teledienstgesetz (TDG).
- -Name und Anschrift des Anbieters
- -Kontaktinformationen zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
- -Informationen über die Aufsichtsbehörde
- -Registerangaben (Eintrag im Handelsregister)
- -Berufsrechtliche Angaben
- -Umsatzsteuer- Identifikationsnummer.
Hierzu nochmals nachfolgend der genaue Gesetzeswortlaut des §5 TDG:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.